Geschichte der Friedhöfe

Geschichte "neuer" Friedhof

Kirchengeschichte

Von Johannes Küllig (aus der 950 Jahr Dorfchronik )

 Der neue Friedhof an der alten Landstraße (seit 1860)


KapellePastor Petri hat unmittelbar nach seinem Dienstantritt 1858 die Erweiterung des Friedhofs auf einem neuen Grundstück abseits des Kirchengeländes betrieben.
Der Grund dafür lag nicht darin, dass die Einwohnerzahl in Dungelbeck besonders gestiegen wäre. Der alte Friedhof hätte ausgereicht, "wenn nicht jedes Reihehaus seinen besonderen Platz auf dem Kirchhofe gehabt hätte"1, was eine geordnete Wiederbelegung verhinderte. Petri dachte vermutlich in erster Linie an sein nutzbares Gartenland, das durch den Neubau des Pfarrhauses im Pfarrgarten 1857 erheblich eingeschränkt worden war und durch den Friedhof nebenan gefährdet blieb. Darum wurde an der Ostseite des Dorfes mit Genehmigung des Königlichen Konsistoriums in Hannover und der Königlichen Landdrostei in Hildesheim anscheinend 1859 "auf einem bei der Verkoppelung dazu reservirten Grundstücke von 90 qRth. (= umgerechnet ca. 1.965 qm) neben der Braunschweiger Landstraße ein neuer Kirchhof für die Gemeinde Dungelbeck angelegt, mit einem Graben und einer durch Aufwerfen des Grabens entstehenden Umwallung anzupflanzenden lebendigen Hecke eingefriedigt und mit einem Thorwege versehen". Es handelte sich bei diesem Friedhofsgrundstück an der Ecke Alte Landstraße/Straße nach Woltorf um die Parzelle 242, die nicht kirchliches Eigentum war. Der neue Friedhof erhielt seinen Zugang von der Alten Landstraße her, war Anfang Juni 1860 "vollständig in den Stand gesetzt" und wurde durch Schreiben der Kirchen Commissarien vom 12.6.1860 zur "Einweihung" freigegeben. Als erster wurde hier am 17. Oktober 1860 Johann Heinrich Burgdorf begraben.


Der Kirchenvorstand hatte nun flächenmäßig einen doppelt so großen Friedhof und war sicher, dass dieser "für alle Zeiten ausreichen" werde, wobei die durchschnittliche Beerdigungszahl der letzten 20 Jahre mit 8 bis 9 pro Jahr ("Kinder eingerechnet") errechnet worden war. Hatte Dungelbeck 1853 noch 402 Einwohner, so stieg die Zahl bis 1900 auf 894 mit weiter steigender Tendenz. Das zwang den Kirchenvorstand, schon 1902 wieder über eine Friedhofserweiterung nachzudenken, und man bezog den "unmittelbar an den jetzigen Friedhof grenzenden Pfarrwitwengarten" (Parzelle 241 mit 874 qm) in den Friedhof ein. Die politische Gemeinde gab die Parzelle 240/1 mit ca. 3.150 qm dazu, so dass der Friedhof 1904 aus den der politischen Gemeinde gehörenden Parzellen 240/1 und 242 und der der Kirchengemeinde gehörenden Parzelle 241 bestand und eine Gesamtgröße von ca. 6.000 qm hatte. Doch schon am 3. Juli 1917 beschloss der Gemeindeausschuss der politischen Gemeinde eine neuerliche Erweiterung des Friedhofs durch Kauf eines östlich gelegenen Grundstücks (Parzelle 746/240 mit 1.038 qm) von Gustav Weber zum Preise von 35 Mark pro qRute, das anscheinend 1935 an die Kirchengemeinde gegeben wurde. 1954 wurde die Friedhofskapelle auf dem Flustück 242/24 gebaut; das Flurstück ging darum 1955 in das Eigentum der Kirchengemeinde über. Da die Einwohnerzahl in Dungelbeck weiterhin anstieg, mußte der Friedhof 1965 wiederum erweitert werden. Die politische Gemeinde erwarb daher das südlich angrenzende Flurstück 240/2 mit 3.084 qm und stellte "es der Kirchengemeinde zum Zwecke der Kirchhofserweiterung kostenlos zur Verfügung". So gehörten 1965 auf dem Friedhof die Flurstücke 241, 242/2 und
746/240 mit insgesamt 3.238 qm der Kirchengemeinde Dungelbeck und der politischen Gemeinde die Flurstücke 242/1, 240/1 und 240/2 mit insgesamt 6.914 qm.
Alle diese Flurstücke gingen 1999 in das Eigentum der Kirchengemeinde über. Seitdem ist das ganze Friedhofsgrundstück Eigentum der Kirchengemeinde Dungelbeck mit zusammen 10.152 qm.
1966 wurde der ganze Friedhof neu eingezäunt und mit einer Hecke versehen.
1974 wurde der Geräteschuppen für 12.172,15 DM gebaut, wozu die politische Gemeinde einen Zuschuss von 6.000 DM gab. Durch eine Spende von Hermann Matthies wurde es um 1982 möglich, den Weg von der Friedhofskapelle in Richtung Ehrenmal mit Verbundsteinen zu pflastern. Auch die anderen Wege konnten
in den 90er Jahren befestigt werden. Seit 1990 wird östlich der Friedhofskapelle ein Gräberfeld ausgewiesen, auf dem pflegeleichte Erdbestattungen möglich sind.
Es handelt sich um Grabstätten, die in ein Rasenfeld eingebettet sind und mit einer 50x70 cm große Steinplatte belegt werden dürfen. Um diesem Gräberfeld einen
würdigen Mittelpunkt zu geben, wurde 1997 ein Sandsteinkreuz errichtet, um das herum eine Blumenablage möglich ist. Die Inschrift zeigt auf der Seite zum Ehrenmal hin: "Christus spricht: Ich bin die Auferstehung und das Leben" (Joh. 11, 25) und zur Friedhofskapelle hin: "Der Herr ist mein Hirte" (Ps. 23,1).

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